Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsbeistand
Rechtsbeistand,Berufsbez. für eine Person, der gemäß Rechtsberatungs-Ges. alter Fassung die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gestattet ist, ohne Rechtsanwalt zu sein (Prozessagent). Seit 1981 wird die Zulassung als R. nur noch für einzelne Sachbereiche (z.B. als Rentenberater) erteilt; sie umfasst nicht die Befugnis, vor Gericht mündlich zu verhandeln.
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