Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtsangleichung
Rechts|angleichung,die Angleichung der innerstaatl. Rechtsvorschriften von Mitgliedsstaaten der EU. Sie ist erforderlich, wenn sich die Unterschiedlichkeit der innerstaatl. Vorschriften behindernd auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr, die Ausübung der Personenfreiheiten (Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit) oder auf den freien Wettbewerb auswirkt. Die R. ist Aufgabe der Organe der EG (Art. 3 h EG-Vertrag) und wird überwiegend durch Richtlinien verwirklicht. Die R. vollzog sich z.B. auf den Gebieten der indirekten Steuern, des Umweltschutzes, der Produkthaftung.
Rechts|angleichung,die Angleichung der innerstaatl. Rechtsvorschriften von Mitgliedsstaaten der EU. Sie ist erforderlich, wenn sich die Unterschiedlichkeit der innerstaatl. Vorschriften behindernd auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr, die Ausübung der Personenfreiheiten (Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit) oder auf den freien Wettbewerb auswirkt. Die R. ist Aufgabe der Organe der EG (Art. 3 h EG-Vertrag) und wird überwiegend durch Richtlinien verwirklicht. Die R. vollzog sich z.B. auf den Gebieten der indirekten Steuern, des Umweltschutzes, der Produkthaftung.