Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtlosigkeit
Rechtlosigkeit,die vollständige oder teilweise Unfähigkeit, Träger von Rechten zu sein. Im röm. und alten dt. Recht galten Unfreie als absolut rechtlos; seit fränk. Zeit bedeutete R. nur einen mehr oder weniger großen Mangel an Rechten (z. B. Eidesunfähigkeit, Ausschluss vom Erbe).
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