Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtlosigkeit
Rechtlosigkeit,die vollständige oder teilweise Unfähigkeit, Träger von Rechten zu sein. Im röm. und alten dt. Recht galten Unfreie als absolut rechtlos; seit fränk. Zeit bedeutete R. nur einen mehr oder weniger großen Mangel an Rechten (z. B. Eidesunfähigkeit, Ausschluss vom Erbe).
Rechtlosigkeit,die vollständige oder teilweise Unfähigkeit, Träger von Rechten zu sein. Im röm. und alten dt. Recht galten Unfreie als absolut rechtlos; seit fränk. Zeit bedeutete R. nur einen mehr oder weniger großen Mangel an Rechten (z. B. Eidesunfähigkeit, Ausschluss vom Erbe).