Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtfertigungsgrund
Rechtfertigungsgrund,Umstände, die bei einer Straftat oder unerlaubten Handlung die Rechtswidrigkeit ausschließen; R. sind v. a. Notwehr, rechtfertigender Notstand, z.T. Pflichtenkollision oder Einwilligung.
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