Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechtfertigung
Rechtfertigung,christl. Theologie: die Wiederherstellung des durch die schuldhafte Verstrickung des Menschen in die Sünde (Erbsünde) gestörten Verhältnisses zu Gott durch Gottes Heilshandeln in Kreuz und Auferstehung Jesu Christi; als Begriff (»Gerechtigkeit Gottes«) von Paulus (Röm. 1,17) geprägt. - R. bildet den Mittelpunkt der paulin. und im Anschluss daran durch Luther der reformator. Theologie: »Gerecht« ist der Mensch vor Gott allein durch den ihm von Gott geschenkten Glauben an Jesus Christus (als dem »unverdienten Gnadengeschenk Gottes«), dessen Früchte Frömmigkeit und gute Werke sind; von sich aus kann er R. nicht erlangen. - Die kath. Theologie sieht R. als ein Geschehen an, in dem Gott und Mensch zusammenwirken, wobei die Fähigkeit des Menschen, den Glauben in Freiheit anzunehmen, und die die Gnade Gottes (in den Sakramenten) vermittelnde Rolle der Kirche besonders betont werden. - Als ein qualitativ neuer Schritt in den Beziehungen zw. den luther. Kirchen und der kath. Kirche gilt die 1997 vom »Päpstl. Rat für die Förderung der Einheit der Christen« und dem »Luther. Weltbund« veröffentlichte Gemeinsame Erklärung zur R.-Lehre, in der Übereinstimmungen in der R.-Lehre herausgestellt werden, die allerdings wegen nach wie vor (noch) nicht ausgeräumter unterschiedl. Positionen (bes. hinsichtlich der theolog. Gewichtung der reformator. Aussage »allein durch den Glauben«) von einer ganzen Anzahl von Mitgliedskirchen des Luther. Weltbundes bislang nicht unterzeichnet worden ist. (Gnade, Prädestination)
Literatur:
Küng, H.: R. Neuausg. München u. a. 1986.
Peters, A.: R. Gütersloh 1990.
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