Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Recht auf Arbeit
Recht auf Arbeit,Anspruch des Einzelnen gegen den Staat auf Gewährleistung der Möglichkeit, sich den Lebensunterhalt durch Arbeit zu sichern. Das GG gewährt kein R. a. A., da dies ein weitgehendes Recht des Staates auf planer. Wirtschaftslenkung und Arbeitsplatzverfügung voraussetzen würde. Soweit die Länder-Verf. ein R. a. A. enthalten, ist streitig, ob es sich hierbei um ein Grundrecht oder eine nur programmat. Aufforderung handelt. Zu unterscheiden vom R. a. A. ist das Recht auf Beschäftigung (Beschäftigungspflicht).
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