Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfung,im öffentl. Recht die Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Mittel verwaltenden Stelle durch ein Kontrollorgan (R.-Amt, Rechnungshof) bzw. der Reg. durch die gesetzgebenden Körperschaften mit Unterstützung der Rechnungshöfe.
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