Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Recall
Recall[rɪ'kɔ:l; engl. »Zurückruf«] der, die (jederzeit mögl.) Abberufung des Inhabers eines Wahlamtes durch die entsendende Wahlkörperschaft; kennzeichnend bes. für das Rätesystem; zielt auf die ständige Kontrolle der Gewählten durch die Wähler. In den Verf. repräsentativer Demokratien ist die Möglichkeit des R. z. T. als plebiszitäres Element eingebaut, so z. B. in den Verf. zahlr. Einzelstaaten in den USA.
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