Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Realteilung
Realteilung,Erbrecht: die gleichmäßige Aufteilung der Erbmasse unter den Erben; der durch R. verursachten Zersplitterung bäuerl. Anwesen soll das Höferecht entgegenwirken.
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