Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Realkonkurrenz
Realkonkurrenz(Tatmehrheit), Strafrecht: die Verletzung mehrerer Strafgesetze oder die mehrfache Verletzung desselben Strafgesetzes durch mehrere selbstständige Handlungen (z.B. wenn ein Täter heute A und morgen B beraubt); Ggs.: Idealkonkurrenz. Bei R. wird durch Erhöhung der schwersten Einzelstrafe eine Gesamtstrafe gebildet (§§ 53, 54 StGB). - Das österr. und das schweizer. StGB behandeln Idealkonkurrenz und R. grundsätzlich gleich.
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