Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Raumordnung
Raumordnung,die fachübergreifende, übergeordnete Planung, die über das Gebiet der kleinsten Verwaltungseinheit (Gemeinde, Bauleitplanung) hinausgeht. Leitvorstellung nach § 1 Abs. 2 R.-Ges. vom 18. 8. 1997 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtsch. Ansprüche an den Raum (Gesamtraum der Bundesrep. und seine Teilräume) mit seinen ökolog. Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften großräumigen Ordnung führt. Ein umfassender Katalog von 15 Grundsätzen konkretisiert in § 2 R.-Ges. die vorgegebene Aufgabe und Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung. Ein besonderes Schwergewicht der R. liegt auf der Landesplanung.
Literatur:
P. Treuner. Handwörterbuch der R., hg. v. Neuausg. Hannover 1995.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Raumordnung