Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Raub
Raub,der durch Gewalt gegen eine Person oder mittels Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangene Diebstahl. Er wird nach § 249 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Gleich dem R. werden bestraft die räuber. Erpressung (§ 255 StGB) und der räuber. Diebstahl (§ 252 StGB), bei dem der Dieb, auf frischer Tat angetroffen, Gewalt gegen eine Person verübt oder gefährl. Drohungen anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten. Schwerer R. (§ 250 StGB, z. B. R. mit Schusswaffe) wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, R. mit leichtfertig verursachter Todesfolge mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft (§ 251 StGB). - Die StGB Österreichs (§§ 142 ff., 277 ff.) und der Schweiz (Art. 139) enthalten ähnl. Bestimmungen.
Raub,der durch Gewalt gegen eine Person oder mittels Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangene Diebstahl. Er wird nach § 249 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Gleich dem R. werden bestraft die räuber. Erpressung (§ 255 StGB) und der räuber. Diebstahl (§ 252 StGB), bei dem der Dieb, auf frischer Tat angetroffen, Gewalt gegen eine Person verübt oder gefährl. Drohungen anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten. Schwerer R. (§ 250 StGB, z. B. R. mit Schusswaffe) wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, R. mit leichtfertig verursachter Todesfolge mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft (§ 251 StGB). - Die StGB Österreichs (§§ 142 ff., 277 ff.) und der Schweiz (Art. 139) enthalten ähnl. Bestimmungen.