Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ratifikation
Ratifikation[lat.] die (Ratifizierung), Völkerrecht: die an die Partner eines völkerrechtl. Vertrages gerichtete Mitteilung, dass der Vertrag innerstaatlich nach Durchlaufen des R.-Verfahrens in Kraft gesetzt worden ist. Da völkerrechtl. Verträge im Verhältnis der Vertragsparteien an sich bereits mit der Unterzeichnung verbindlich werden, bedarf der Vorbehalt der R. einer entsprechenden Klausel im Vertrag. Dieser wird dann erst durch Austausch der R.-Urkunden verbindlich.
Ratifikation[lat.] die (Ratifizierung), Völkerrecht: die an die Partner eines völkerrechtl. Vertrages gerichtete Mitteilung, dass der Vertrag innerstaatlich nach Durchlaufen des R.-Verfahrens in Kraft gesetzt worden ist. Da völkerrechtl. Verträge im Verhältnis der Vertragsparteien an sich bereits mit der Unterzeichnung verbindlich werden, bedarf der Vorbehalt der R. einer entsprechenden Klausel im Vertrag. Dieser wird dann erst durch Austausch der R.-Urkunden verbindlich.