Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe
Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe,Abk. RGW oder RgW (engl. Council for Mutual Economic Assistance, Abk. Comecon, COMECON), ehemalige Wirtschaftsorganisation kommunist. Staaten zur wirtsch. Integration auf der Basis der Koordination der nat. Volkswirtschaftspläne sowie der Spezialisierung und Kooperation der industriellen Produktion im Rahmen der internat. Arbeitsteilung zw. den Mitgl.staaten; gegr. am 25. 1. 1949, Sitz: Moskau. Gründungsmitgl.: UdSSR, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien; weitere Mitgl.: DDR (1950), Mongol. VR (1962), Kuba (1972), Vietnam (1978), Albanien (23. 2. 1949; stellte 1962 seine Mitarbeit ein). Der RGW wurde als Reaktion auf die Integrationsprozesse in Westeuropa und als Gegenstück zur OEEC (heute OECD) gegr. und sollte sich als östl. Gegenmodell zur EWG profilieren. Die den RGW dominierende UdSSR war für alle RGW-Länder wichtigster Handelspartner als Hauptlieferant von Energie und Rohstoffen. Als Gegenleistung wurden vorwiegend industrielle Erzeugnisse geliefert. Der Außenhandel zw. den Mitgl.staaten erfolgte weitgehend auf bilateraler Basis; der Zahlungsverkehr wurde mit Transferrubel (nicht frei konvertierbar) über die Internat. Bank für wirtsch. Zusammenarbeit (gegr. 1963; Moskau) abgewickelt. Die Internat. Investitionsbank (1970; Moskau) finanzierte gemeinsame Investitionsprojekte. Die paritätisch zusammengesetzten RGW-Organe waren keine supranat. Behörden mit übergeordneter Entscheidungsfunktion; ihre nur empfehlenden Beschlüsse bedurften der Bestätigung durch nat. Instanzen. Die Ratstagung war formell das höchste Organ. - Der RGW wurde am 28. 6. 1991 aufgrund der tief greifenden polit. Umgestaltungen und der wirtsch. Probleme in den Ländern Mittel- und Osteuropas aufgelöst.
Literatur:
Steffens, R.: Integrationsprobleme im R. f. g. W. (RGW). Hamburg 1974.
Lexikon RGW, hg. v. M. Engert u. a. Leipzig 1981.
Zwass, A.: Der R. f. G. W. 1949 bis 1987. Wien 1988.
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