Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rang
Rang[frz. »Reihe«, »Ordnung«],
1) allg.: Stellenwert, Stufe, Stellung.
2) Militärwesen: frühere Bez. für Dienstgrad.
3) Soziologie: Position einer Person oder Gruppe innerhalb der Hierarchie eines sozialen Systems. (Status)
4) Theater: von den oberen Stockwerken aus erreichbare Sitzplätze, die sich an der Rückwand und an den Seitenwänden des Theaters befinden.
5) Verhaltensforschung: Rangplatz eines Tieres in einer Tiergesellschaft, wird durch (ritualisierte) R.-Kämpfe festgelegt. Die einmal erreichte R.-Ordnung (vom Alphatier bis zum Omegatier) wird durch Beschwichtigungs- und Demutsgebärden aufrechterhalten, Änderungen gibt es durch erneute Kämpfe oder Bündnisse.
6) Zivilrecht: Position in einer Reihenfolge von Rechten, bes. von Grundstücksrechten (z. B. Hypothek, Grundschuld); wichtig für die Reihenfolge der Befriedigung der Gläubiger bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks. Die R.-Ordnung beruht auf dem Grundsatz der (zeitl.) Priorität, d. h., das frühere Recht geht dem späteren vor. Bei Eintragungen innerhalb derselben Grundbuchabteilung entscheidet die räuml. Reihenfolge der Eintragungen, bei Eintragungen in versch. Abteilungen das Datum der Eintragung (§ 879 BGB).
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