Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Rahmengesetz
                        
Rahmengesetz,Gesetz des Bundes, das ein bestimmtes Sachgebiet (nach Art. 75 GG z. B. Hochschulwesen) nicht vollständig, sondern nur durch Rahmenvorschriften regeln darf. In Landesgesetzen werden dann die Einzelheiten geregelt.
			
		
		Rahmengesetz,Gesetz des Bundes, das ein bestimmtes Sachgebiet (nach Art. 75 GG z. B. Hochschulwesen) nicht vollständig, sondern nur durch Rahmenvorschriften regeln darf. In Landesgesetzen werden dann die Einzelheiten geregelt.

