Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rahmengesetz
Rahmengesetz,Gesetz des Bundes, das ein bestimmtes Sachgebiet (nach Art. 75 GG z. B. Hochschulwesen) nicht vollständig, sondern nur durch Rahmenvorschriften regeln darf. In Landesgesetzen werden dann die Einzelheiten geregelt.
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