Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Radikalismus
Radikalịsmusder, Bez. für Theorien oder auf sie bezogene politisch-soziale Bewegungen, die bestehende Verhältnisse grundsätzlich verändern wollen. Im 19. Jh. nannten sich die entschiedenen Verfechter demokrat. Vorstellungen gegen Absolutismus und Aristokratie Radikale. Im letzten Drittel des 19. Jh. wurden sie von der Arbeiterbewegung in Richtung polit. Mitte gedrängt. Nunmehr galten die Verfechter des Sozialismus ihrerseits als radikal. Ende des 19. Jh. entwickelte sich ein Rechts-R. mit antidemokrat. Zielsetzungen. In dieser Traditionslinie standen die faschist. Bewegungen im 20. Jh. auf extrem rechtsradikalen Positionen. - Die Abgrenzung zw. R. und Extremismus ist problematisch; in der polit. Alltagssprache werden die Begriffe oft synonym verwendet. Extremismus bezeichnet insbesondere polit. Haltungen oder Richtungen an den äußeren Rändern des polit. Spektrums, wobei Rechtsextremismus durch autoritäre, nationalist. oder rassist. Gesinnung gekennzeichnet ist, Linksextremismus eine sozialrevolutionäre, zugleich doktrinär verengte Gesellschaftsauffassung vertritt. In der polit. Diskussion in Dtl. werden Personen, Gruppen oder Organisationen als extremistisch bezeichnet, denen verfassungsfeindl. Bestrebungen gegen die freiheitl. demokrat. Grundordnung nachgesagt werden.
Literatur:
Grebing, H.: Linksradikalismus gleich Rechtsradikalismus. Eine falsche Gleichung. Stuttgart u. a. 21973.
Bock, H. M.: Geschichte des linken R. in Dtl. Ein Versuch. Frankfurt am Main 1976.
Kampf um Wörter? Polit. Begriffe im Meinungsstreit, hg. v. M. Greiffenhagen. München u. a. 1980.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Radikalismus