Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Radikalenerlass
Radikalen|erlass, Übereinkunft des Bundeskanzlers (W. Brandt) und der Reg.chefs der Bundesländer vom 28. 1. 1972, Bewerber für den öffentl. Dienst bereits vor dem Eignungsverfahren regelmäßig auf eine Mitgliedschaft in extremist. Organisationen hin zu überprüfen (auch Extremistenbeschluss gen.). Der R. wird nach heftiger Kritik nicht mehr in allen Bundesländern angewendet. Auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1975, in der die Treuepflicht zu den Grundlagen der Verf. betont, aber auch festgestellt wurde, dass die Mitgliedschaft in einer extremist. Partei als alleiniges Kriterium für die Ablehnung eines Bewerbers für den öffentl. Dienst i. d. R. nicht ausreicht, wurden neue Richtlinien für die Durchführung der Einstellungsüberprüfungen entwickelt. In der Praxis findet eine Überprüfung erst statt, wenn ein Bewerber aufgrund fachl. Qualifikation eingestellt werden soll und tatsächlich begründete Zweifel an seiner Verf.treue bestehen.
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