Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Rabatt
Rabạtt[italien. »Abschlag«] der,
1) Wirtschaft: Preisnachlass, meist in Prozent ausgedrückt. Das R.-Gesetz vom 25. 11. 1933 lässt folgende R.-Arten für den Endverbraucher zu: 1) Barzahlungs-R. (Skonto) bis zu 3 % des Rechnungsbetrages bei unverzügl. Zahlung; 2) Mengen-R., sofern dieser handelsüblich ist; 3) Sonder-R. für Gewerbetreibende, Großabnehmer und Werksangehörige; 4) Treue-R. bei Markenwaren.
2) Versicherung: Nachlass auf den Beitrag (z. B. Schadenfreiheits-R. in der Kfz-Haftpflichtversicherung).
Rabạtt[italien. »Abschlag«] der,
1) Wirtschaft: Preisnachlass, meist in Prozent ausgedrückt. Das R.-Gesetz vom 25. 11. 1933 lässt folgende R.-Arten für den Endverbraucher zu: 1) Barzahlungs-R. (Skonto) bis zu 3 % des Rechnungsbetrages bei unverzügl. Zahlung; 2) Mengen-R., sofern dieser handelsüblich ist; 3) Sonder-R. für Gewerbetreibende, Großabnehmer und Werksangehörige; 4) Treue-R. bei Markenwaren.
2) Versicherung: Nachlass auf den Beitrag (z. B. Schadenfreiheits-R. in der Kfz-Haftpflichtversicherung).