Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
qualifizierte Straftat
qualifizierte Straftat,Straftat, die gegenüber dem Grunddelikt wegen Vorliegens eines zusätzl. Tatbestandsmerkmals strenger bestraft wird, z. B. Diebstahl mit Waffen gegenüber dem einfachen Diebstahl (§§ 242, 244 StGB).
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