Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Quellensteuer
Quellensteuer,spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer für bestimmte Einkünfte. Die Q. wird am Ort und zum Zeitpunkt des Entstehens steuerpflichtiger Vergütungen von der auszahlenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt (Q.-Abzugsverfahren). In Dtl. übliche Q. sind u. a. Lohn-, Kirchen-, Kapitalertrag- sowie Zinsabschlagsteuer. Vorteile für das Finanzamt: pünktl. Zahlungseingang, geringere Erhebungskosten, erschwerte Steuerhinterziehung. Nachteilig ist, dass die persönl. Verhältnisse des Steuerpflichtigen erst bei Veranlagung zur Einkommensteuer Berücksichtigung finden.
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