Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Quasisteuern
Quasisteuern (parafiskalische Sonderabgaben), zur Erfüllung spezieller Aufgaben von bestimmten Gruppen erhobene zweckgebundene Abgaben, für deren Einziehung und Verwendung meist besondere Institutionen zuständig sind und die nach abgabenrechtl. Kriterien weder Steuern noch Gebühren oder Beiträge sind; z.T. als Ausgleichsabgaben bezeichnet. Beispiele: Erdölbevorratungs-, Altöl-, Abwasserabgabe.
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