Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
preußische Reformen
preußische Refọrmen,politisch-gesellschaftlich-militär. Reformen, die unter der Leitung der Min. K. Reichsfreiherr vom und zum Stein (Nassauer Denkschrift vom Juni 1807) und K. A. Freiherr von Hardenberg nach dem Zusammenbruch von 1806/07 in Preußen Voraussetzungen für den Übergang vom absolutistisch regierten Stände- und Agrarstaat zum bürgerl. Verfassungs-, National- und Industriestaat des 19. Jh. schufen. Die Bauernbefreiung (1807, 1811, abgeschlossen 1850) beseitigte die bäuerl. Erbuntertänigkeit. Die steinsche Städteordnung (19. 11. 1808) führte das Prinzip der Selbstverwaltung auf kommunaler Ebene (Stadtverordnetenversammlung, Magistrat) ein. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit (1811) wurden die Zunftordnungen aufgehoben. Die Judenemanzipation (1812) führte zur bürgerl. Gleichstellung der Juden. Mit der Schaffung der fünf klass. Ministerien (1808/10) - für Inneres, Auswärtiges, Finanzen, Krieg und Justiz mit dem Staatskanzler als Vors. des Min.rates - wurden die obersten Staatsbehörden neu organisiert. Die Heeresreform (ab 1807; Scharnhorst, Gneisenau und Boyen) - Erneuerung des Offizierskorps, Wegfall des Adelsprivilegs, Bildung der Landwehr und des Landsturms, Einführung des Krümpersystems bzw. der allg. Wehrpflicht (1814) - diente der Befreiung Preußens von der frz. Vorherrschaft. Die Erziehungs- und Bildungsreform (ab 1809; W. von Humboldt) umfasste Reformen auf allen Stufen des Unterrichts, u. a. Gründung der Berliner Friedrich-Wilhelm-Univ., für eine Erziehung zu Selbstständigkeit und Nationalbewusstsein im humanist. Sinne.
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