Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
preußische Provinzen
preußische Provịnzen, die in Preußen bestehenden Verwaltungseinheiten (Verf. von 1823) und (ab den Provinzialordnungen von 1875-88) Gebietskörperschaften, untergliedert in RegBez. und Kreise. Die zehn p. P. wurden im Zuge der preuß. Reformen und der Gebietszuwächse nach dem Wiener Kongress 1815 neu gegliedert in: Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Schlesien, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Westfalen, Jülich-Kleve-Berg und Niederrhein (Rheinland). Nach der Zusammenlegung der beiden letztgenannten p. P. zur p. P. Rheinland (1822), der Vereinigung von Ost- und Westpreußen zur p. P. Preußen (1824), dem Hinzuerwerb der p. P. Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau (1866) sowie der erneuten Aufteilung von Preußen in Ost- und Westpreußen (1878) waren es bis 1918 zwölf, anschließend elf p. P. und (seit 1922) eine diesen gleichgestellte »Grenzmark Posen-Westpreußen«; außerhalb der Prov.einteilung standen Berlin und der RegBez. Hohenzollern. (Provinz)
preußische Provịnzen, die in Preußen bestehenden Verwaltungseinheiten (Verf. von 1823) und (ab den Provinzialordnungen von 1875-88) Gebietskörperschaften, untergliedert in RegBez. und Kreise. Die zehn p. P. wurden im Zuge der preuß. Reformen und der Gebietszuwächse nach dem Wiener Kongress 1815 neu gegliedert in: Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Schlesien, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Westfalen, Jülich-Kleve-Berg und Niederrhein (Rheinland). Nach der Zusammenlegung der beiden letztgenannten p. P. zur p. P. Rheinland (1822), der Vereinigung von Ost- und Westpreußen zur p. P. Preußen (1824), dem Hinzuerwerb der p. P. Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau (1866) sowie der erneuten Aufteilung von Preußen in Ost- und Westpreußen (1878) waren es bis 1918 zwölf, anschließend elf p. P. und (seit 1922) eine diesen gleichgestellte »Grenzmark Posen-Westpreußen«; außerhalb der Prov.einteilung standen Berlin und der RegBez. Hohenzollern. (Provinz)