Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
positive Vertragsverletzung
positive Vertragsverletzung(positive Forderungsverletzung), innerhalb eines Schuldverhältnisses jede schuldhafte, nicht unerhebl. Pflichtverletzung im Sinne einer Schlechterfüllung, die nicht in Schuldnerverzug oder Unmöglichkeit der Leistung besteht. Als p. V. kommt jede Handlung oder Unterlassung in Betracht, die zu mangelhafter Erfüllung einer vertragl. Pflicht führt, z. B. Lieferung eines kranken Tieres, das andere Tiere des Gläubigers ansteckt. Rechtsfolgen sind Rücktrittsrecht oder Schadensersatz (analog §§ 280, 286, 325 ff. BGB).
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