Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
politische Beamte
politische Beamte,Lebenszeitbeamte, die ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzl. polit. Ansichten und Zielen der Reg. stehen müssen (§ 31 Beamtenrechtsrahmen-Ges.; z. B. Staatssekretäre, Ministerialdirektoren); sie können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
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