Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Punktsystem
Punktsystem, Bez. für Maßnahmen, welche die Fahrerlaubnisbehörde zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, zu ergreifen hat (§ 4 StVG). Im Verkehrszentralregister vermerkte Strafen und Bußen werden nach Punkten, abgestuft nach der generellen Schwere des Verstoßes, gewertet (1 bis 7). Haben sich 8 bis 13 Punkte angesammelt, wird der Betroffene informiert, verwarnt und auf die mögl. Teilnahme an einem Aufbauseminar hingewiesen, bei 14 bis 17 Punkten wird die Teilnahme angeordnet, bei 18 und mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei freiwilliger Nachschulung im Aufbauseminar und verkehrspsycholog. Beratung werden i. d. R. Punkte erlassen.
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