Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Publizitätspflicht
Publizitätspflicht,Pflicht von Unternehmen, über ihre wirtsch. Lage und Entwicklung öffentlich Rechenschaft zu geben, v. a. durch Veröffentlichung von Jahresabschluss und Lagebericht. Ziel der P. ist der Schutz und die Information von Anlegern und Gläubigern. Rechtsgrundlagen: §§ 325 ff. HGB i. d. F. des Bilanzrichtlinien-Ges. von 1985 (für Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften), Ges. über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen vom 15. 8. 1969 (Publizitäts-Ges., für Großunternehmen mit 125 Mio. DM Bilanzsumme, 250 Mio. DM Umsatz, über 5 000 Mitarbeitern).
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