Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Prüfung des Abschlusses
Prüfung des Abschlusses (Abschlussprüfung), die Prüfung von Buchführung, Jahresabschluss und ggf. Lagebericht durch externe Abschlussprüfer aufgrund gesetzl. Vorschriften (Pflichtprüfung) oder als freiwillige Prüfung. Prüfungspflichtig sind Kapital- und Nichtkapitalgesellschaften bestimmter Größenordnung, Genossenschaften, Stiftungen und Wirtschaftsbetriebe der öffentl. Hand.
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