Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Präzedenzfall
Präzedẹnzfall,Musterfall, der späteren Sachverhalten als Vorbild dienen kann, z. B. in der polit. Verwaltung; an rechtswidrig entschiedene P. ist die Verwaltung nicht gebunden. Für gerichtl. Entscheidungen Präjudiz.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Präzedenzfall