Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Präsidium
Präsidium [lat.] das, Gerichtsverfassungsrecht: das bei allen Gerichten aus dem Präs. des Gerichts und gewählten Richtern bestehende weisungsfreie Selbstverwaltungsorgan, das die Richter den Spruchkörpern zuordnet, Vertretungen regelt, Ermittlungsrichter bestellt, die Geschäfte verteilt.
Präsidium [lat.] das, Gerichtsverfassungsrecht: das bei allen Gerichten aus dem Präs. des Gerichts und gewählten Richtern bestehende weisungsfreie Selbstverwaltungsorgan, das die Richter den Spruchkörpern zuordnet, Vertretungen regelt, Ermittlungsrichter bestellt, die Geschäfte verteilt.