Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Präsidialrat
Präsidialrat,Organ der Richtervertretung, das nach §§ 54 ff. des Dt. Richter-Ges. und Vorschriften des Landesrichter-Ges. vor der Ernennung oder Wahl eines Richters oder einer Änderung seines Richterstatus zu beteiligen ist. Ein P. ist bei jedem obersten Gerichtshof des Bundes errichtet; in den Bundesländern in jedem Gerichtszweig.
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