Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Präsentation
Präsentation[lat.] die, Handelsrecht: das Vorlegen eines Wechsels oder Schecks zur Geltendmachung der Forderung.
Präsentation[lat.] die, Handelsrecht: das Vorlegen eines Wechsels oder Schecks zur Geltendmachung der Forderung.