Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Prärogativ
Prärogativ[lat.] das (Prärogative), früher im staatsrechtl. Sinn das dem Monarchen zustehende Vorrecht, das er unabhängig von der Mitwirkung einer Volksvertretung ausüben konnte, u. a. Oberbefehl über das Heer, Min.ernennung und Begnadigung; in der konstitutionellen Monarchie durch die verfassungsrechtl. Bindung beschränkt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Prärogativ