Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Prälatur
Prälaturdie, kath. Kirchenrecht: ein vorläufiger kirchl. Jurisdiktionsbezirk; Vorform einer Diözese. Eine Sonderform bildet die Personalprälatur.
Prälaturdie, kath. Kirchenrecht: ein vorläufiger kirchl. Jurisdiktionsbezirk; Vorform einer Diözese. Eine Sonderform bildet die Personalprälatur.