Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Prozessvoraussetzungen
Prozẹssvoraussetzungen(Sachurteilsvoraussetzungen), von Amts wegen zu prüfende Voraussetzungen dafür, dass eine Entscheidung des Gerichts in der Sache selbst ergehen darf. Fehlt eine P. (Verfahrenshindernis), so ist im Zivilprozess die Klage durch Prozessurteil (Urteil) als unzulässig abzuweisen, im Strafprozess das Verfahren einzustellen. P. sind u. a. das Gegebensein der dt. Gerichtsbarkeit, Zulässigkeit des Rechtsweges, sachl. und örtl. Zuständigkeit, Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und ordnungsgemäße Klageerhebung, Fehlen anderweitiger Rechtshängigkeit und entgegenstehender Rechtskraft, Rechtsschutzbedürfnis.
Prozẹssvoraussetzungen(Sachurteilsvoraussetzungen), von Amts wegen zu prüfende Voraussetzungen dafür, dass eine Entscheidung des Gerichts in der Sache selbst ergehen darf. Fehlt eine P. (Verfahrenshindernis), so ist im Zivilprozess die Klage durch Prozessurteil (Urteil) als unzulässig abzuweisen, im Strafprozess das Verfahren einzustellen. P. sind u. a. das Gegebensein der dt. Gerichtsbarkeit, Zulässigkeit des Rechtsweges, sachl. und örtl. Zuständigkeit, Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und ordnungsgemäße Klageerhebung, Fehlen anderweitiger Rechtshängigkeit und entgegenstehender Rechtskraft, Rechtsschutzbedürfnis.