Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Prozessvollmacht
Prozẹssvollmacht,die zur Vertretung bei allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen ermächtigende Vollmacht. Sie ist durch eine zu den Akten zu gebende Urkunde nachzuweisen; ist der Bevollmächtigte ein Rechtsanwalt, erfolgt die Prüfung der P. nur auf Rüge des Gegners. Ein Widerruf der P. ist jederzeit möglich; er ist Gericht und Gegner mitzuteilen. Die Handlungen des Bevollmächtigten wirken für und gegen die Partei, die jedoch Geständnisse u. a. im Gerichtstermin sofort widerrufen kann.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Prozessvollmacht