Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Prozessor
Prozẹssorder, die mindestens aus Steuer- und Rechenwerk (Zentraleinheit) sowie den zugehörigen Registern bestehende Funktionseinheit in elektron. Datenverarbeitungsanlagen, die der Abarbeitung eines Prozesses dient (Mikroprozessor, Multiprozessorsystem, RISC).
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