Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Provision
Provision[lat.] die, in Prozenten einer Wertgröße, bes. des Umsatzes, berechnete Leistungsvergütung, auch als Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer, z. B. im Außendienst. P.-Ansprüche von Kaufleuten sind im HGB geregelt. - P. sind auch im Bankwesen als spezif. Entgelte für Dienstleistungen versch. Art üblich. Ähnliches gilt für die Vermittlerdienste von Maklern.
Provision[lat.] die, in Prozenten einer Wertgröße, bes. des Umsatzes, berechnete Leistungsvergütung, auch als Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer, z. B. im Außendienst. P.-Ansprüche von Kaufleuten sind im HGB geregelt. - P. sind auch im Bankwesen als spezif. Entgelte für Dienstleistungen versch. Art üblich. Ähnliches gilt für die Vermittlerdienste von Maklern.