Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Provinz
Provịnz[lat.] die,
1) im alten Rom ein Verwaltungsbezirk in außeritalien. Gebiet.
2) kath. Kirchenrecht: 1) die Kirchenprovinz; 2) Ordensprovinz, der regionale Zusammenschluss mehrerer Niederlassungen eines Ordens unter einem Provinzial.
3) Staatsrecht: nach röm. Vorbild in zahlr. Staaten Bez. für eine staatl. Verwaltungseinheit mit gewisser (oft auf ethn. Gesichtspunkten basierender) Eigenständigkeit, aber ohne polit. Autonomie. - In Preußen waren die schon vorher bestehenden P. seit Erlass der Provinzialordnungen (1875-88) sowohl staatl. Verwaltungseinheiten als auch Gebietskörperschaften (Provinzialverbände). Es bestanden zehn, zwischenzeitlich auch zwölf preußische Provinzen. An der Spitze der staatl. Verw. stand der Oberpräs.; Beschlussbehörde für bestimmte staatl. Aufgaben war der Provinzialrat. Die Organe der Provinzialverbände waren: der die Provinzialstände ablösende Provinziallandtag, der aus seiner Mitte gewählte Provinzialausschuss, der vom Provinziallandtag auf sechs bis zwölf Jahre gewählte Landesdirektor oder -hauptmann. Unter dem Nationalsozialismus wurden 1933 die Provinzialorgane aufgelöst, der Oberpräs. wurde zugleich Leiter der Selbstverw. der P., der Landeshauptmann sein ständiger Vertreter, der Provinzialrat beratendes Organ. Den preuß. P. entsprechende Gebietskörperschaften gab es nur noch in Hessen.
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