Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Protokoll
Protokọlldas,
1) allg.: Niederschrift von öffentl. oder privaten Verhandlungen, die Verlauf und Inhalt beurkundet und in beweiskräftiger Form festlegt, oft mit Unterzeichnung durch die Beteiligten (bes. im Zivil- und Strafprozess, in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, im Völkerrecht). P.-Notiz nennt man einen Vertragszusatz, der das gemeinsame Verständnis einzelner Vertragsinhalte festhält. Zusatz-P. sind selbstständige Kodifikationen, die ein Hauptvertragswerk ergänzen, z.B. die Zusatz-P. zu den Genfer Konventionen.
2) Datenverarbeitung: 1) allg. eine Aufzeichnung von Daten über den Ablauf eines Programms oder Programmteils, z. B. die befehlsweise Aufzeichnung eines Programmablaufs mittels besonderer Programme (Debugger) für Testzwecke und zur Fehlersuche; 2) bei der Datenübertragung (Kommunikation) eine i. d. R. genormte Verfahrensvorschrift oder Vereinbarung zur Übermittlung von Daten, durch die die Datenformate, der Datenfluss sowie Aufbau, Überwachung und Abbau von Kommunikationsverbindungen festgelegt werden; 3) die Gesamtheit der für den Datenaustausch über eine Schnittstelle vereinbarten Regeln.
3) die im diplomat. Verkehr festgelegten Regeln der Höflichkeit und Form; verantwortlich ist der Chef des Protokolls.
Protokọlldas,
1) allg.: Niederschrift von öffentl. oder privaten Verhandlungen, die Verlauf und Inhalt beurkundet und in beweiskräftiger Form festlegt, oft mit Unterzeichnung durch die Beteiligten (bes. im Zivil- und Strafprozess, in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, im Völkerrecht). P.-Notiz nennt man einen Vertragszusatz, der das gemeinsame Verständnis einzelner Vertragsinhalte festhält. Zusatz-P. sind selbstständige Kodifikationen, die ein Hauptvertragswerk ergänzen, z.B. die Zusatz-P. zu den Genfer Konventionen.
2) Datenverarbeitung: 1) allg. eine Aufzeichnung von Daten über den Ablauf eines Programms oder Programmteils, z. B. die befehlsweise Aufzeichnung eines Programmablaufs mittels besonderer Programme (Debugger) für Testzwecke und zur Fehlersuche; 2) bei der Datenübertragung (Kommunikation) eine i. d. R. genormte Verfahrensvorschrift oder Vereinbarung zur Übermittlung von Daten, durch die die Datenformate, der Datenfluss sowie Aufbau, Überwachung und Abbau von Kommunikationsverbindungen festgelegt werden; 3) die Gesamtheit der für den Datenaustausch über eine Schnittstelle vereinbarten Regeln.
3) die im diplomat. Verkehr festgelegten Regeln der Höflichkeit und Form; verantwortlich ist der Chef des Protokolls.