Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Protektorat
Protektorat[lat.] das, Völkerrecht: Schutzherrschaft eines Staates oder einer Staatenmehrheit über einen anderen Staat, der zwar Völkerrechtssubjekt bleibt, der Schutzmacht (Protektor, suzeräner Staat) i. d. R. aber die Führung seiner Außenvertretung und den militär. Schutz anvertraut und ihr oft auch Einfluss auf seine inneren Angelegenheiten gibt; i. Allg. durch Vertrag begründet. Das P. war v. a. ein Mittel europ. Kolonialpolitik (z. B. das P. Großbritanniens über Ägypten 1914-22). Das klass. Völkerrecht kennt auch das personelle P., z.B. das P. Frankreichs über die Christen im Osman. Reich.
Protektorat[lat.] das, Völkerrecht: Schutzherrschaft eines Staates oder einer Staatenmehrheit über einen anderen Staat, der zwar Völkerrechtssubjekt bleibt, der Schutzmacht (Protektor, suzeräner Staat) i. d. R. aber die Führung seiner Außenvertretung und den militär. Schutz anvertraut und ihr oft auch Einfluss auf seine inneren Angelegenheiten gibt; i. Allg. durch Vertrag begründet. Das P. war v. a. ein Mittel europ. Kolonialpolitik (z. B. das P. Großbritanniens über Ägypten 1914-22). Das klass. Völkerrecht kennt auch das personelle P., z.B. das P. Frankreichs über die Christen im Osman. Reich.