Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Prorogation
Prorogation[lat.] die, Prozessrecht: Gerichtsstandsvereinbarung (§§ 38 bis 40 ZPO), in bestimmten Fällen mögl. Begründung der Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts (nur für die erste Instanz im Zivil- oder Arbeitsgerichtsprozess) durch Vertrag zw. den Prozessparteien oder durch rügelose Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache (§§ 39, 504 ZPO).
Prorogation[lat.] die, Prozessrecht: Gerichtsstandsvereinbarung (§§ 38 bis 40 ZPO), in bestimmten Fällen mögl. Begründung der Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts (nur für die erste Instanz im Zivil- oder Arbeitsgerichtsprozess) durch Vertrag zw. den Prozessparteien oder durch rügelose Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache (§§ 39, 504 ZPO).