Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Proporzregierung
Propọrzregierung, (auch abwertende) Bez. für eine nach Wahlen automatisch nach Proporz und nicht nach Majorz zusammengesetzte Reg.; typisch insbesondere für die Schweiz (Konkordanzdemokratie) und die großen Koalitionen in Österreich, v. a. in den österr. Bundesländern, wo das System der P. auch in einigen Landes-Verf. verankert ist. Das Proporzsystem (Konfliktregelung durch gütl. Einvernehmen) entstand in Österreich nach dem Zusammenbruch der Monarchie 1918, als die Spaltung der Gesellschaft durch geregelte Vetretung der rivalisiernden polit. Kräfte überbrückt werden sollte. Da die Proporzdemokratie aber auch das freie Machtspiel der polit. Kräfte und Gruppen unterbindet, wird an ihr vermehrt Kritik geübt. In »unausgewogenen« Demokratien wie z. B. in Bosnien und Herzegowina oder Libanon vermag hingegen eine P. oft der Lösung ethn., konfessioneller oder religiöser Konflikte und damit der Festigung der Demokratie zu dienen.
Propọrzregierung, (auch abwertende) Bez. für eine nach Wahlen automatisch nach Proporz und nicht nach Majorz zusammengesetzte Reg.; typisch insbesondere für die Schweiz (Konkordanzdemokratie) und die großen Koalitionen in Österreich, v. a. in den österr. Bundesländern, wo das System der P. auch in einigen Landes-Verf. verankert ist. Das Proporzsystem (Konfliktregelung durch gütl. Einvernehmen) entstand in Österreich nach dem Zusammenbruch der Monarchie 1918, als die Spaltung der Gesellschaft durch geregelte Vetretung der rivalisiernden polit. Kräfte überbrückt werden sollte. Da die Proporzdemokratie aber auch das freie Machtspiel der polit. Kräfte und Gruppen unterbindet, wird an ihr vermehrt Kritik geübt. In »unausgewogenen« Demokratien wie z. B. in Bosnien und Herzegowina oder Libanon vermag hingegen eine P. oft der Lösung ethn., konfessioneller oder religiöser Konflikte und damit der Festigung der Demokratie zu dienen.