Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Proporz
Propọrz[Kw. aus Proportionalwahl] der, ein System, in dem Ämter in der Weise an Mitgl. der polit. Parteien, Konfessionen, Volksgruppen u. Ä. vergeben werden, dass diese entsprechend ihrer zahlenmäßigen Stärke vertreten sind; bed. v. a. bei der Vergabe von Ministerämtern in Koalitionsregierungen. - Unter P.-Wahl versteht man die Verhältniswahl (Wahlrecht).
Propọrz[Kw. aus Proportionalwahl] der, ein System, in dem Ämter in der Weise an Mitgl. der polit. Parteien, Konfessionen, Volksgruppen u. Ä. vergeben werden, dass diese entsprechend ihrer zahlenmäßigen Stärke vertreten sind; bed. v. a. bei der Vergabe von Ministerämtern in Koalitionsregierungen. - Unter P.-Wahl versteht man die Verhältniswahl (Wahlrecht).