Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Prokurator
Prokurator[lat.] der,
1) allg.: Sachwalter, Bevollmächtigter.
2) im Röm. Reich: Amtsbez. für kaiserl. Beamte aus dem Ritterstand, die der Zentral-, Finanz- und Domänenverwaltung vorstanden; auch Statthalter in kleineren Provinzen.
Prokurator[lat.] der,
1) allg.: Sachwalter, Bevollmächtigter.
2) im Röm. Reich: Amtsbez. für kaiserl. Beamte aus dem Ritterstand, die der Zentral-, Finanz- und Domänenverwaltung vorstanden; auch Statthalter in kleineren Provinzen.