Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Projektor
Projẹktor[lat.] der (Bildwerfer, Projektionsapparat), Gerät zur optisch vergrößerten Wiedergabe von Bildvorlagen auf einer Projektionswand. Wesentl. Bestandteile eines P. sind Beleuchtungseinrichtung, Bildbühne und Projektionsobjektiv. - Zur Wiedergabe von durchsichtigen Stehbildern (Diapositiv) wird ein Dia-P. (Diaskop, Diabildwerfer) verwendet. Undurchsichtige Stehbilder werden mit dem Episkop (Epi-P., Epibildwerfer) projiziert. P. für beide Bilderarten heißen Epidiaskop (Epidia-P., Epidiabildwerfer). Sonderformen sind u. a.: Tageslicht-P. (Overhead-P.), der die Projektion von bewegl. Arbeitsvorlagen sowie ein Schreiben und Zeichnen während der Projektion gestattet; Mikrofilmlesegerät (Mikrodokumentation); Stereo-P. (Raumbildverfahren). Große P. für Kinofilme (Kino-, Film-P.) enthalten zusätzlich Vorrichtungen zum Filmtransport und eine Tonabtasteinrichtung.
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