Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Progressionsvorbehalt
Progressionsvorbehalt,Berücksichtigung (d.h. Hinzurechnung) der von der Besteuerung freigestellten Einkommensteile bei der Ermittlung des Steuersatzes für das verbleibende zu versteuernde Einkommen. Bei der Einkommensteuer kommt ein P. in Betracht bei Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld) sowie für ausländ. Einkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei sind.
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