Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Privatnotenbanken
Privatnotenbanken,im Dt. Reich bis Ende 1935 die neben der Reichsbank zur Ausgabe von Noten berechtigten Banken. Sie bestanden seit Mitte des 19. Jh., als die Banknote sich als Zahlungsmittel neben dem Münzgeld durchsetzte.
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