Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Privatfernsehen
Privatfernsehen,das privatwirtschaftlich organisierte Fernsehen, neben dem privaten Hörfunk Teil des Privatfunks. Im Ggs. zum öffentlich-rechtl. Fernsehen ist das P. (mit Ausnahme des Pay-TV) ausschl. durch Werbeeinnahmen finanziert. Da die Kulturhoheit Ländersache ist, ist die Struktur des P. länderunterschiedlich geregelt; zuständige Aufsichtsorgane sind die Landesmedienanstalten. Gesellschafter der P.-Anstalten sind v. a. Medienkonzerne. Eine zu starke Konzentration im P. soll das seit 1997 angewendete sog. Marktanteilsmodell verhindern, wonach ein Unternehmen Beteiligungen an mehreren Sendern erwerben darf, sofern sein Marktanteil, gemessen an der (jahresdurchschnittl.) Zuschauerquote, 30 % nicht überschreitet.
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